AGB

I. Geltungsbereich 
1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind vereinbarter Bestandteil aller Angebote als auch aller Vertragsannahmeerklärungen der Firma ComSerNet, Inhaber Mario Günther Am Bohnengrund 32, 36433 Bad Salzungen (nachstehend „ComSerNet“ genannt). Dies umfasst insbesondere sämtliche Verkaufsvorgänge, Lieferungen als auch Beratungen oder Auskünfte. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für Verträge zwischen ComSerNet und natürlichen Personen, welche ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, welches weder deren gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch) Die Geltung von AGB des Vertragspartners ist für jegliche Rechtsgeschäfte mit ComSerNet ausgeschlossen. 3. Die AGB der Firma ComSerNet gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträgen.

II. Regelungsinhalt 
1. Vorvertragliche Mitteilungen, die umfasst insbesondere Angebote, Beschreibungen, Zeichnungen, Anleitungen oder Kostenvoranschläge, sind freibleibend, außer dies wird ausdrücklich gesondert vereinbart. Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Für den Inhalt und den Umfang des abgeschlossenen Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ComSerNet maßgeblich. 2. ComSerNet behält sich vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.

III. Preisangaben 
1. Preisangaben gegenüber Verbrauchern enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. 2. Verpackung, Anlieferung und Montage sind im Preis nicht enthalten. Der Vertragspartner kann sich hierüber jederzeit ein Kostenangebot einholen. 3. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

IV. Lieferung, Gefahrübergang 
1. Die Auftragsausführung beginnt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Kürzere oder längere Ausführungs- oder Lieferzeiten sind gesondert zu vereinbaren. Die Frist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung der Firma ComSerNet beim Vertragspartner. Ergibt sich weiterer Klärungsbedarf hinsichtlich von Ausführungseinzelheiten oder Erfüllung aller sonstiger Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat, verlängert sich die Frist um den Zeitraum, den der Vertragspartner zur Klärung bzw. Erfüllung benötigt. 2. Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Nebenpflichten nicht nach, bleibt die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes sowie der Einrede des nichterfüllten Vertrages vorbehalten. 3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn ComSerNet an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Ausführungs- bzw. Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit. ComSerNet wird den Vertragspartner unverzüglich über sich abzeichnende Lieferverzögerungen informieren. 4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich bzw. steht ComSerNet ein Leistungsverweigerungsrecht aufgrund persönlicher oder praktischer Unzumutbarkeit zu, so wird ComSerNet von der Verpflichtung frei, das Werk zu erstellen und wird von der Leistungsverpflichtung frei. 5. Sofern die Ausführungsverzögerung länger als zwei Wochen dauert, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit oder wird ComSerNet von der Verpflichtung zur Ausführung bzw. Leistung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich ComSerNet nur berufen, wenn sie den Vertragspartner so früh wie möglich benachrichtigt. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer ComSerNet gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt. 6. ComSerNet ist zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. 7. Bei einem Werkvertrag geht die Gefahr auf den Vertragspartner am Tag der Abnahme des Werks über. Dies gilt auch für Teilabnahmen, sofern diese nach Art und Beschaffenheit des Werks herbeigeführt werden können. Die Inbetriebnahme ersetzt die Abnahme. Vorgenannte Regelungen gelten auch für Teilabnahmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert oder verzögert werden. 8. Erfüllungsort bei Abschluss eines Kaufvertrages ist die Niederlassung des Verkäufers. Der Vertragspartner trägt die Kosten der Versendung des Kaufgegenstandes ab dem Ort der Niederlassung von ComSerNet. Wenn keine Vereinbarungen über den Versand getroffen sind, erfolgt dieser nach Ermessen von ComSerNet, wobei ComSerNet nicht verpflichtet ist, die günstigste Versendungsart zu wählen. 9. Wenn die Leistung oder Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit,

Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen der Erfüllungsgehilfen von ComSerNet hat der Vertragspartner zu tragen.

V. Errichtung/Instandhaltung von Anlagen 
1. Für jede Art von Aufstellung, Montage und Instandhaltung gelten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, folgende Bestimmungen: a. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten die Beauftragung eines zugelassenen Elektrikers zu übernehmen und rechtzeitig sicherzustellen. b. Der Auftraggeber zum Schutz des Auftragnehmers und des Besitzes des Montagepersonals des Auftragnehmers am Ort der Auftragsausführung die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde. c. Schutzkleider und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich und für den Auftragnehmer nicht branchenüblich sind. 2. Rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten hat der Vertragspartner die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Aufstellern und seinem Montagepersonal die geleisteten Arbeiten nach Wahl von ComSerNet täglich oder wöchentlich zu bescheinigen. Er bestätigt ferner die Beendigung der Aufstellung oder Montage. 4. Die Kosten der sachgemäßen umweltschutzbedingten Entsorgung von eingebauten Teilen und Komponenten, die ausgebaut oder ersetzt werden müssen, trägt der Vertragspartner. 5. Verstöße gegen den Denkmalschutz gehen zu Lasten des Vertragspartners, falls dieser die Firma ComSerNet nicht ausdrücklich vor Ausführung der Arbeiten über das Bestehen von Denkmalschutz informiert hat. Steht der Denkmalschutz der Ausführung der beauftragten Leistungen entgegen, kommen neben den gesetzlichen Regelungen die Regelungen aus IV. Abs. 1 und Abs. 2 sinngemäß zur Anwendung. 6. Falls ComSerNet die Montage oder Instandhaltung gegen Einzelberechnung übernommen hat, gilt neben den vorigen Bestimmungen noch folgendes: Der Vertragspartner vergütet ComSerNet bei der Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätze für Arbeitszeit und Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, für Arbeiten unter erschwerten Umständen sowie für Planung, Überwachung und Dokumentation. Dies gilt entsprechend für den Verbrauch von Material einschließlich Verschnitt sowie für den Aufbau und den Anschluss der Einrichtung. 7. Die Errichtung und Instandhaltungen von Videoüberwachungsanlagen erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit. Der Vertragspartner versichert ComSerNet, dass nur das eigene private Umfeld überwacht wird und nur dieses durch die konkret beauftragte Installationsweise überwacht werden kann. Der Auftraggeber sichert zu, dass er das Hausrecht über die durch die Videoüberwachung erfassten Bereiche innehat. Ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter ist durch den Vertragspartner auszuschließen. Die Kennzeichnung der Videoüberwachung gegenüber Dritten obliegt dem Vertragspartner. Übernimmt ComSerNet die Kennzeichnung, so geschieht dies als Verrichtungsgehilfe des Vertragspartners. Der Vertragspartner stellt ComSerNet von der Haftung gegenüber Dritten aus der Errichtung und/oder Instandhaltung

von Videoüberwachungsanlagen vollumfänglich frei. Sollten Kosten für die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands der Videoüberwachungsanlage notwendig werden, trägt diese der Vertragspartner. ComSerNet darf Kostenvorschuß in der vollen Höhe der zu erwartenden Kosten verlangen.

VI. Zahlung 
1. Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, soweit eine andere Fälligkeit nicht ausdrücklich vereinbart ist. 2. Zahlungen dürfen vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen nur an ComSerNet geleistet werden. 3. Sofern Vorauszahlungen vereinbart wurden und diese vom Vertragspartner nicht pünktlich geleistet werden, ist ComSerNet berechtigt, seine weitere Tätigkeit nach angemessener Nachfristsetzung einzustellen bzw. bis zur Zahlung zurückzubehalten. 4. Schecks, Wechsel und andere Wertpapieren werden grundsätzlich zurückgewiesen. Erfolgt dennoch eine Annahme, so erfolgt diese nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. 5. Bei Teilleistungen steht ComSerNet das Recht auf entsprechende Teilzahlungen zu. 6. Alle Forderungen von ComSerNet werden unabhängig von der Laufzeit etwaig angenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich zu mindern. 7. Tritt der Vertragspartner ohne Abgabe von Gründen vom Vertrag zurück, oder erklärt ComSerNet den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten zzgl. einem Pauschalbetrag für den entgangenen Gewinn in Höhe von 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.

VII. Eigentumsvorbehalt 
1. Alle Waren bleiben Eigentum von ComSerNet bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - gleich aus welchem Rechtsgrund und zwar auch dann, wenn einzelne Forderungen bereits beglichen sind. 2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware jegliche Beeinträchtigung des Eigentums zu unterlassen und im Falle des Zugriffs Dritter ComSerNet unverzüglich darüber zu informieren. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, ComSerNet die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Vertragspartner.

VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln
1. Handelt es sich um einen Kaufvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung bei neuen Sachen zwei Jahre, bei gebrauchten Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Kaufsache. 2. Handelt es sich um einen Werkvertrag, so beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung ein Jahr. Ausgenommen hiervon sind Werkverträge über Bauwerke oder Werke, deren Erfolg in der Erbringung von Planungsleistungen oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. Für diese Leistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. 3. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks bzw. mangels Abnahme mit der Inbetriebnahme des Werks. 4. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Vertragspartner ein Zurückbehaltungsrecht dann zu, wenn dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. 5. Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. 6. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Witterungseinflüssen, höherer Gewalt, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes und solcher chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. 7. Für vom Vertragspartner beigestellte Produkte/Leistungen übernimmt ComSerNet keine Mangelhaftung und auch keine Haftung für die Kompatibilität mit Produkten von ComSerNet. 8. Gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

IX. Haftung 
1. Die Haftung der ComSerNet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt. 2. ComSerNet haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind diejenigen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ernsthaft gefährdet ist. Hierzu zählen die im Wesentlichen mangelfreie Erbringung der Hauptleistungspflichten (z. B. bei einem Kaufvertrag die Lieferung und ggf. Installation des Kaufgegenstandes), sowie die Beratungs-, Schutz und Obhutspflichten, die dem Vertragspartner die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder die den Schutz von Leib und Leben von Personal

des Vertragspartners oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands (bzw. des Werks oder sonstigen Hauptleistung) sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. 4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von ComSerNet für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 150.000 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma ComSerNet. 6. Soweit ComSerNet technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 7. Die Einschränkungen der vorstehenden Ziffern gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, arglistiger Täuschung, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. 8. Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung berechtigt zu sein.

X. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand 
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen ComSerNet und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Verbraucher nach § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

XI. Widerruf 
Für Verträge, an denen ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB teilnimmt, gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ComSerNet, Inh. Mario Günther, Am Bohnengrund 32, 36433 Bad Salzungen, Tel.: 03695873402, Fax: 03695873401, E-Mail: info@comsernet.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: ComSerNet, Inh. Mario Günther Am Bohnengrund 32 36433 Bad Salzungen Fax: 03695 / 873401 E-Mail: info@comsernet.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*)/erhalten am (*) ____________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s) _____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s) __________________________________________________

_______________________________________________________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum ______________________

 (*) Unzutreffendes streichen.

 

Datenspeicherung: ComSerNet ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den Vertragspartner im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig erscheint.

XII. Sonstiges 
1. Alle Angebote und Planungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Vertragspartner zur Schadenersatzleistung verpflichtet. 2. Gebühren, die von Netzbetreibern, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners. 3. ComSerNet ist berechtigt, sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. 4. Eine Beschaffungspflicht für Ersatzteile besteht nicht, wenn diese nur mit einem unangemessenen wirtschaftlichen Aufwand verbunden ist bzw. eine Beschaffung tatsächlich unmöglich ist.